Illustrationen zur Landessonderaustellung Gallneukirchen „Hilfe. Lebensrisken – Lebenschancen.“
Das Heimatrecht wurde mit der Geburt erworben. Wenn ein Bürger in seiner Heimatgemeinde keine Arbeit fand und deshalb wo anders hinzog wo es Arbeit gab, wurde er im Falle von sozialer Not, in vielen Fällen sogar mit Polizeibegleitung, in seine Geburtsgemeinde zurück deportiert. Nur dort konnte Anspruch auf soziale Hilfe geltend gemacht werde. Allerdings wurde diese Hilfe meist nicht gewährt, wenn der Ansuchende prinzipiell arbeitsfähig war.